Bielefeld (aho) – In Bielefeld wird ab sofort die Einhaltung der Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde im Bereich der Grünanlagen an der Promenade verstärkt kontrollieren. Grund hierfür ist nach Angaben der Stadtverwaltung der erhebliche Anstieg von Bürgerbeschwerden über nicht angeleinte Hunde und damit einhergehende Zwischenfälle. In den Grünanlagen gilt sowohl nach den Bestimmungen des Landeshundegesetzes als auch nach dem Landschaftsrecht außerhalb des ausgewiesenen Hundeauslaufbereiches eine Anleinpflicht für alle Hunde. Eine Maulkorbpflicht gilt nur für bestimmte Hunderassen wie zum Beispiel Rottweiler, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier.
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